ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON THE COVER MEDIA AG

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil jeden Auftrages zwischen THE COVER MEDIA AG und dem Kunden und haben Gültigkeit, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Kostenvoranschlag (KV)

Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Kostenvoranschläge erlischt die Preisbindung nach 10 Tagen.

3. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Preisaufschläge, die vor Auftragsbeendigung eintreten können. Die MwSt. wird jeweils separat ausgewiesen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen dann zurückzubehalten oder zu reduzieren, wenn dies aufgrund einer Beanstandung oder Reklamation erfolgen soll, die von THE COVER MEDIA AG nicht ausdrücklich gut geheissen wurde. THE COVER MEDIA AG behält sich vor, bei Zahlungsverzug oder begründetem Verdacht auf Insolvenz, Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen und diese erst dann wieder aufzunehmen, wenn die Zahlungen vollständig geleistet wurden. THE COVER MEDIA AG kann Vorauszahlungen verlangen.

5. Lieferfristen & Liefertermine

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen und/oder Informationen zum vereinbarten Zeitpunkt bei THE COVER MEDIA AG eintreffen, Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder THE COVER MEDIA AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Abnahmeverzug

Bezieht der Besteller die fertiggestellte Dienstleitung/Produkt/Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Beendigung, so ist THE COVER MEDIA AG berechtigt, diese zu fakturieren und ihm zu seinen Lasten zustellen zu lassen.

7. Skizzen, Entwürfe, Layoutproduktionen

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Layoutdateien, Originale und fotografische Arbeiten sind kostenpflichtig, auch wenn sie nicht zur Anwendung gelangen. Siehe Punkt 9 Urheberrecht.

8. Werksignierung, Eigenwerbezwecke

THE COVER MEDIA AG hat das Recht, die selbst entworfenen Werke ohne Gegenleistung in sachdienstlicher Weise zu signieren; namentlich in Videos, Animationen, Tonaufnahmen o.ä. etc. sowie auf www.covermedia.ch.

9. Urheberrechte

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen verbleibt bei THE COVER MEDIA AG, THE COVER MEDIA AG allein bestimmt über deren Verwendung. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von THE COVER MEDIA AG. Das geistige Eigentum der Werke von THE COVER MEDIA AG wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.

10. Nutzungsrechte

Mit der ordentlichen Bezahlung eines Auftrages/Werkes gehen die im Kostenvoranschlag aufgeführten Nutzungsrechte an den Auftraggeber über, soweit nichts anderes bestimmt wurde.

10.1 Nutzungsrechte Drittanbieter (Sprecher*innen, Schauspieler*innen o.ä.)

THE COVER MEDIA AG kann zur Erweiterung der Leistungspakete Dienste von Drittanbietern miteinbeziehen, die zur Erstellung der Arbeiten/Dienstleistungen nötig sind. Art und Umfang der Inanspruchnahme richten sich auch nach den jeweiligen AGBs und Datenschutzerklärungen der Drittanbieter, auf die wir gesondert hinweisen.

10.2

Der Besteller steht gegenüber THE COVER MEDIA AG in der Pflicht, bei der Weiterverwendung von Drittleistungen, (Sprachaufnahmen, Leistungen von Schauspieler*innen, Musiklizenzen o.ä.) die über die ursprünglich vereinbarte Zeit hinausgehen oder in einem anderen Bereich verwendet werden, THE COVER MEDIA AG zu informieren.

11. Reproduktionsrecht

Die Reproduktion aller vom Auftraggeber von THE COVER MEDIA AG zur Verfügung gestellten Bild-, Tonproduktionen und Konzeptvorlagen und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Rechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten (Projektdaten, offene Daten, Rohmaterial) und deren Wiederbenutzung. Das Beziehen von Archivdaten (Projektdaten, offene Daten, Rohmaterial) ist kostenpflichtig.

12. Mehraufwand und Autorenkorrekturen

Vom Auftraggeber/Besteller oder dessen beauftragten Vermittler verursachter Mehraufwand durch Änderungen oder Korrekturen (Vorlagen- und Manuskriptbereinigung, Dateneingriffe bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen etc.) wird zusätzlich in Rechnung gestellt und ist in den offerierten Preisen nicht enthalten.

13. Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung, Originaltreue und Qualität der Werbeerzeugnisse bleiben vorbehalten. Soweit THE COVER MEDIA AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.

14. Von Auftraggeber geliefertes Material

Vom Auftraggeber beschafftes Material hat eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen und ist an THE COVER MEDIA AG frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Mehraufwendungen, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können.

15. Mängelrüge

Die von THE COVER MEDIA AG gelieferten Arbeiten/Dienstleistungen sind bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, da ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innerhalb angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens ohne Sekundärhaftung.

16. Haftungsbeschränkungen

An THE COVER MEDIA AG übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien, Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu tragen.

17. Elektronische Daten und Datenübernahme

Für vom Auftraggeber angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt THE COVER MEDIA AG keine Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Produktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste wird von THE COVER MEDIA AG nicht übernommen.

18. Kontroll- und Prüfdokumente

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Fertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und diese mit der Freigabe und allfälligen Korrekturanweisungen versehen innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. THE COVER MEDIA AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko.

19. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen

Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Daten, Bildmaterial, Videos, Tonaufnahmen o.ä.) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgte Aufzeichnung der Daten kann 30 Tage nach Auslieferung gelöscht werden. Eine weitergehende Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten. Spätere Bereitstellung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

20. Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Annulliert der Auftraggeber bei einer Videoproduktion bei mehr als 5 Tage vor Arbeitsbeginn entstehen keine Kosten.

Sollte es zu einer Absage innerhalb der 5 Tage kommen, werden nachfolgende Prozentsätze verrechnet:

Absage weniger als 120 Stunden von Arbeitsbeginn: 25% der Produktionskosten
Absage weniger als 72 Stunden von Arbeitsbeginn: 50% der Produktionskosten
Absage weniger als 48 Stunden von Arbeitsbeginn: 75% der Produktionskosten
Absage weniger als 24 Stunden von Arbeitsbeginn: 100% der Produktionskosten

Annulliert der Auftraggeber bei einer Tonproduktion bei mehr als 72 Stunden vor Arbeitsbeginn entstehen keine Kosten

Absage weniger als 72 Stunden von Arbeitsbeginn: 25% der Produktionskosten
Absage weniger als 48 Stunden von Arbeitsbeginn: 45% der Produktionskosten
Absage weniger als 24 Stunden von Arbeitsbeginn: 50% der Produktionskosten

Produktionskosten setzten sich zusammen aus Vorproduktion, Ausfallhonorare, Mieten externer Locations wie Filmstudio o.ä., Gerätemiete, usw.

THE COVER MEDIA AG kann zur Erweiterung der Leistungspakete Dienste von Drittanbietern miteinbeziehen, die zur Erstellung der Arbeiten/Dienstleistungen nötig sind. Widerrufsrecht/ Annullation richten sich auch nach den jeweiligen AGBs und Datenschutzerklärungen der Drittanbieter, auf die wir gesondert hinweisen.

22. Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.

23. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz THE COVER MEDIA AG. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz in Basel-Stadt von THE COVER MEDIA AG zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

THE COVER MEDIA AG 2022